Neue Corona Regeln

Neue Corona Regeln

Liebe Schachfreunde,

die Landesregierung Schleswig-Holstein hat eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Demnach müssen ab dem 23. August ungeimpfte Personen einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test in Innenbereichen vorlegen.

Die genaue Regelung für die Teilnahme lautet wie folgt:

§11, 2a) Innerhalb geschlossener Räume dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Sportausübung eingelassen werden:

1. getestete Personen im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusahmV,

2.

Aus der Bezugnahme auf die SchAusnahmV ergibt sich, dass Geimpfte und Genesene getesteten Personen gleichgestellt sind.

Ich habe unser Hygienekonzept für das Spielen im „mittendrin“ entsprechend angepasst (siehe Anlage).

Hygiene-Konzept