Neue Corona Regeln

Liebe Schachfreunde,
die Landesregierung Schleswig-Holstein hat eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Demnach müssen ab dem 23. August ungeimpfte Personen einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test in Innenbereichen vorlegen.
Die genaue Regelung für die Teilnahme lautet wie folgt:
§11, 2a) Innerhalb geschlossener Räume dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Sportausübung eingelassen werden:
1. getestete Personen im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusahmV,
2. …
Aus der Bezugnahme auf die SchAusnahmV ergibt sich, dass Geimpfte und Genesene getesteten Personen gleichgestellt sind.
Ich habe unser Hygienekonzept für das Spielen im „mittendrin“ entsprechend angepasst (siehe Anlage).